Neunburg vorm Wald hat mehr als 8000 Einwohner und ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort und Mittelzentrum im Landkreis Schwandorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8275 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92431
Vorwahl
09672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neunburg vorm Wald
Rathausplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald
2. Landratsamt Schwandorf
Am Rathaus 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Wackerstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Neunburg vorm Wald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter in Neunburg vorm Wald sieht die Umwidmung einer etwa 1,8 Hektar großen Fläche von einer gewerblichen Baufläche in eine Sondergebietsfläche vor. Die Gesamtverkaufsfläche des geplanten Fachmarktzentrums ist auf maximal 4.610 m2 begrenzt. Die Verkehrserschließung und Lärmschutzmaßnahmen müssen optimiert werden, einschließlich der Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle. Das Vorhaben wurde landesplanerisch überprüft und entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung unter bestimmten Maßgaben. Die Planung wurde im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens abgeschlossen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.